Drohnenlizenz
in Bern

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Eine Drohne in Bern fliegen – der komplette Leitfaden

Brauchen Sie eine Drohnenlizenz in Bern?

Ja. Wer in der Schweiz eine Drohne ab 250 g oder eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim BAZL über dLIS/UAS.gate registrieren. Die Betreiber-ID gehört sichtbar auf die Drohne. A1/A3 ist die Basis für die offene Kategorie; A2 ist erforderlich, wenn mit einer passenden Drohne näher an unbeteiligten Personen operiert werden soll. Bern ist wegen LSZB, Bundesbehörden, UNESCO-Altstadt, Spitälern, Aare, Stadien und Veranstaltungen anspruchsvoll. Auch wenn der Flug nicht kommerziell ist, müssen Drohnenkarte, DABS, Privatsphäre, Grundstücksrechte und lokale Behördenvorgaben berücksichtigt werden.

Flughafenzonen und Flugverbotsgebiete

In Bern sind Flughafen, Bundesstadt und Altstadt die Kernpunkte.

  • LSZB Bern Airport: 5-km-Zone mit Antragspflicht, je nach Zeit Flughafen Bern AG oder Skyguide.
  • Bundeshaus und Bundesplatz: Sicherheitsbereich, Menschen und staatliche Einrichtungen.
  • UNESCO-Altstadt: enge Gassen, Denkmalschutz, Datenschutz und Tourismus.
  • Inselspital: Spital- und Rettungsbetrieb mit erhöhtem Kollisionsrisiko.
  • Wankdorfstadion und Messe Bern: Grossanlässe, Menschenansammlungen und temporäre Auflagen.

Wo können Sie in Bern legal fliegen?

Gurten-Südseite ausserhalb Veranstaltungen und Seilbahn kann geeignet sein, wenn keine Menschenansammlung, kein Schutzgebiet und keine Seilbahn- oder Grundstückskollision besteht. Wohlensee-Ufer bei Hinterkappelen ausserhalb Schutzbereiche verlangt Rücksicht auf Vögel, Spaziergänger und Gewässer. Felder bei Riggisberg mit Grundeigentümer-Erlaubnis liegen weiter ausserhalb der Stadt und sind für A3-Training besser. Aarelandschaft bei Münsingen ausserhalb LSZB-Zonen muss gegen Flughafen, Schutzgebiete, Badeplätze und Bahnlinien geprüft werden. In allen Fällen gilt: Drohnenkarte, DABS und Abstand zu Unbeteiligten sind wichtiger als die schöne Aussicht.

Fliegen im Stadtzentrum von Bern

Bundesplatz, Altstadt, Münsterplattform, Rosengarten, Zytglogge, Bärengraben, Aareufer, Lorraine, Marzili und Bahnhofsumfeld sind für Freizeitflüge ungeeignet. Dort befinden sich Menschen, Bundesgebäude, Denkmäler, enge Gassen, Tramleitungen und häufig Veranstaltungen. Gewerbliche Betreiber brauchen ein Sicherheitskonzept, Zustimmung der betroffenen Stellen, Prüfung der Drohnenkarte, DABS und allfällige Freigaben durch Skyguide oder BAZL. Für Aufnahmen in der Altstadt kommen Datenschutz, Denkmalschutz und Grundstücksrechte hinzu. Eine Drohne darf nicht über Zibelemärit-Besucher, Demonstrationen oder Fanmärsche fliegen.

Saisonale und veranstaltungsbedingte Einschränkungen

Zibelemärit im November, Gurtenfestival, Berner Fasnacht, 1.-August-Anlässe, Bundesfeiern, Demonstrationen auf dem Bundesplatz, YB-Spiele im Wankdorf und Grossanlässe bei Bernexpo können temporäre Sicherheitszonen, Polizeiauflagen oder DABS-Einträge auslösen. Die Aare-Saison bringt viele Badende und Rettungseinsätze, weshalb Uferflüge besonders riskant sind. In der Nähe von LSZB ist eine Bewilligung innerhalb von 5 km zu planen; Bern Airport verlangt Anträge mit Vorlauf. Verstösse können Rapport, Sicherstellung, Bewilligungskosten oder Verfahren nach Luftfahrtrecht nach sich ziehen.

Wie funktioniert es?

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, eine Drohnenlizenz zu erhalten?

Die meisten Schüler erledigen die A1/A3-Online-Theorieprüfung in 1-2 Tagen Studium. Das A2-CoC erfordert eine Eigenerklärung und zusätzliches Studium, normalerweise 1-2 Wochen.

Ist die Drohnenlizenz in ganz Europa gültig?

Ja – alle in der Schweiz ausgestellten EASA-Drohnenlizenzen werden in allen EASA-Staaten und vielen dritten Ländern anerkannt.

Darf ich mit einer Drohne über dem Bundeshaus fliegen?

Nein, nicht als normaler Freizeitflug. Das Bundeshaus und der Bundesplatz sind sicherheitssensible Bereiche mit Personen, Polizei und staatlichen Einrichtungen. Eine professionelle Operation müsste vorgängig mit den zuständigen Stellen, Drohnenkarte, DABS und gegebenenfalls BAZL oder Skyguide geklärt werden.

Wie nahe darf ich am Flughafen Bern mit einer Drohne fliegen?

Innerhalb von 5 km um LSZB braucht ein Drohnenflug eine Bewilligung. Flughafen Bern AG nennt dafür ein Antragsformular und mindestens zwei Arbeitstage Vorlauf; je nach Uhrzeit ist Skyguide zuständig. Prüfen Sie zusätzlich CTR, DABS und die Drohnenkarte.

Bereit zu fliegen?

Alles, was Sie benötigen, um Ihre Drohnenprüfung zu bestehen, an einem Ort. Studieren Sie in Ihrem Tempo, fliegen Sie nach Ihren Bedingungen.

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